Beständer: Der Begriff des Beständers hat sich im deutschen Jagdrecht erhalten und bezeichnet dort den Jagdherrn, d. h. den Eigentümer, Besitzer oder Pächter eines Jagdreviers.
Federwild:
- fliegen = streichen
- wegfliegen = abstreichen
- den Baum / den Ast wechseln = umstellen
- zum Baum fliegen = aufbäumen
Rote Arbeit: Zerwirken des Wildes